Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über den Kauf/Leasing und Service von Produkten bei der Vassalli Service AG (nachfolgend Vassalli genannt). Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. Mit der Bestellung gelten die AGB als vom Kunden akzeptiert. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Vassalli schriftlich bestätigt werden. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Schriftliche Offerten binden Vassalli während zwei Wochen nach Ausstellung, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Kaufvertrag gilt durch die schriftliche Auftragsbestätigung als abgeschlossen. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung kann per Post, Fax oder Email erfolgen.

4. Bonitätsprüfung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Vassalli nach erfolgter Bestellung eine Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen und zu diesem Zweck auch ohne dessen ausdrückliches Einverständnis Daten des Kunden einholen kann. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz werden eingehalten. Vassalli behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Konditionen der Bestellung zu ändern, resp. die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Bonitätsprüfung schlecht ausfällt. Die Beurteilung hierüber liegt im Ermessen von Vassalli.

5. Bestelländerungen

Änderungswünsche des Kunden müssen schriftlich Vassalli mitgeteilt werden. Vassalli teilt dem Kunden schriftlich mit, ob und unter welchen Bedingungen die Änderungen möglich sind. Die Änderung der Bestellung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Werktagen ablehnt. Änderungen durch Vassalli (insbesondere Preis- und Terminänderungen) werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Vassalli behält sich Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung vor, welche keine Auswirkungen auf Funktion, Preis und Termin haben.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich der vereinbarte Kaufpreis ab Standort der Vassalli und deckt alle Leistungen ab, welche zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Abgegolten sind insbesondere die üblichen Verpackungskosten sowie Spesen und alle öffentlichen Abgaben, welche nicht separat ausgewiesen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Zahlung netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, ohne jeden Abzug. Vassalli ist berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungsfrist ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich Vassalli vor, sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen zurückzubehalten. Teilzahlungen benötigen die vorgängige schriftliche Genehmigung durch Vassalli. Zahlungen zur Begleichung älterer Rechnungen werden dem Kunden in der folgenden Reihenfolge angerechnet: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Vassalli behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen Vorauszahlung zu verlangen, resp. eingeräumte Teilzahlungen zu widerrufen. Kommt der Kunde bei vereinbarten Teilzahlungen mit einer Zahlung in Rückstand, ist Vassalli zur sofortigen Einforderung des Gesamtbetrages berechtigt, resp. ohne zusätzliche Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und Verlangen von Schadenersatz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit dem Gesamtbetrag in Verzug gerät.

7. Erfüllungsort und Gefahrübergang

Erfüllungsort ist der von den Parteien vereinbarte Lieferort bzw. Installationsort. Bei Lieferungen ohne Montagearbeiten ist dies die Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten. Bei Lieferungen mit Montage ist dies am Tag der Installation vor Ort (Arbeitsrapport, Übergabeprotokoll). Nutzen und Gefahr gehen am Erfüllungsort (bei Lieferungen ohne Montagearbeiten mit Übergabe der Ware, bei Lieferungen mit Montagearbeiten mit Fertigstellung der Montage) auf den Kunden über. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung oder Übergabe geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden sofort bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Bahn-, Luft- oder Posttransport verpflichtet sich der Empfänger, sich für eventuelle Transportschäden von der Transportanstalt eine Tatbestandes-Aufnahme aushändigen zu lassen. Die vorbehaltlose Annahme gilt als Bestätigung dafür, dass die Ware im Zeitpunkt der Ablieferung keine sichtbaren Mängel aufgewiesen hat.
Die Interpretation von internationalen Handelsklauseln richtet sich nach den Incoterms 2010.

8. Lieferung

Vassalli ist bestrebt, möglichst rasch zu liefern. Der Zeitpunkt der angegebenen Lieferung ist nur dann verbindlich, wenn dies als verbindlich angegeben ist. Vassalli informiert den Kunden rechtzeitig über Lieferverzögerungen. Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Kunde im Falle des Verzugs von Vassalli eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Bei verspäteter oder Nicht-Lieferung trotz Nachfristansetzung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kann die verbindliche festgehaltene Lieferfrist oder der verbindlich festgehaltene Liefertermin infolge höherer Gewalt (wie Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien im Werk, Streik, etc.) nicht eingehalten werden, wird sie angemessen verlängert. Wird durch den Einfluss höherer Gewalt die Leistung unmöglich, so wird Vassalli ohne Schadenersatzpflicht von der Leistungspflicht befreit. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Kunden ein, so gelten die gleichen Bestimmungen auch für seine Abnahmepflicht. Können die bestellten Produkte zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden, und sind die Gründe hierfür vom Kunden zu vertreten (z.B. fehlende bauseitige Installationen), so ist Vassalli berechtigt, zusätzliche Montagetermine in Rechnung zu stellen oder nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder den Kaufpreis in Rechnung zu stellen und vom Kunden die Kosten für die Einlagerung zu verlangen. Der Nachweis, dass Vassalli ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten. Die von Vassalli mitgelieferten Dokumente wie Bedienungsanleitungen, etc. sowie Weisungen von Vassalli sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Falls die Montage durch Vassalli erfolgt, sind bauseitige Abklärungen und Installationen (z.B. ordnungsgemässes Verlegen der Wasserleitungen bis zur Maschine, der Stromleitungen bis zur Maschine, resp. bis zum Hauptschalter, Einrichtung des Wasserablaufs) Sache des Kunden. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten (z.B. elektrotechnische Vorschriften) übernimmt Vassalli keine Haftung. Mit in Zahlung genommenen Gebrauchtgeräten ist nach Weisung von Vassalli zu verfahren. Montagetermine verstehen sich zu Normalarbeitszeiten, ausserhalb davon werden Zeitzuschläge fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche im Eigentum von Vassalli. Der Käufer verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Vassalli erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er Vassalli mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den Formalitäten zu erfüllen. Tritt Vassalli infolge Zahlungsverzugs des Kunden vom Vertrag zurück, ist der Kunde auf erste Aufforderung von Vassalli zur sofortigen Herausgabe der Kaufsache verpflichtet. Die Veräusserung eines unter Eigentumsvorbehalt gekauften Produktes bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Vassalli.

10. Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Vassalli schriftlich ihr Einverständnis zum Rücktritt gibt. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag schuldet der Kunde Vassalli für die hierdurch entstandenen Aufwendungen eine Konventionalstrafe von 30% des Nettokaufbetrages. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes, wobei die Konventionalstrafe an diesen Betrag angerechnet wird.

11. Gewährleistung

Vassalli gewährleistet, dass die gekauften Güter die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, den massgeblichen Sicherheitsvorschriften in der Schweiz entsprechen und keine körperlichen oder rechtlichen Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Für die Art und den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung und allfällige Nachträge massgeblich. Der Kunde prüft die Beschaffenheit der Sache unmittelbar nach der Lieferung. Ohne Mitteilung an Vassalli innerhalb 5 Tagen nach der Lieferung wird davon ausgegangen, dass die Lieferung mangelfrei erfolgte. Für versteckte und nachträglich aufgetretene Mängel beträgt die Garantiefrist 12 Monate resp. 6 Monate bei Occasionsmaschinen ab Installation (Arbeitsrapport, Übergabeprotokoll), jedoch längstens 18 Monate ab Verlassen des Werkes in Binasco (I). Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen gemäss Auftragsbestätigung (z.B. definierte Anzahl bezogene Produkte). Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Der Kunde ist durch die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen nur in zweifelsfreien Fällen berechtigt, noch offene Zahlungen zurückzubehalten.

Folgende Sachverhalte stellen keinen Mangel dar:

  • Verschleissteile (z.B. Siebträger, Dichtungen, Ventile, Wasser-/Dampfhähne und deren Kugelgelenke, Heizungen, Temperatur-/Druckregler); – Zubehör, welches auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert oder installiert wird (z.B. Abrechnungssystem);
  • Mängel aufgrund von Witterungseinflüssen, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, soweit dies nicht auf ein Verschulden von Vassalli zurückzuführen ist;
  • bei Verzicht auf eine Wasseraufbereitung trotz Notwendigkeit eines Einsatzes;
  • Mängel aufgrund von Nichteinhaltung von Reinigungs-, Betriebs- und ähnlichen Vorschriften;
  • Mängel infolge Einsetzens von Nicht-Originalteilen, fehlerhafte oder nicht von Vassalli autorisierte Eingriffe durch den Käufer oder Dritte, unsachgemässe Behandlung und/oder Änderung am Produkt.

Liegt ein technischer Mangel vor, hat der Kunde Vassalli zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgreich, so hat der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung die Wahl, ein weiteres Mal unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzlieferung zu verlangen. Die Ersatzlieferung kann insbesondere durch den Austausch von defekten Komponenten erfolgen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Vassalli über. Weiterer Schadenersatz, insbesondere für direkte und indirekte Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Haftung für Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen. Die Gewährleistung umfasst Material und Arbeitsaufwand bei Vassalli (bring-in), sofern die Lieferung und Montage nicht durch Vassalli durchgeführt wurde. Wurde die Installation der Ware bei Vassalli eingekauft, so gilt die Gewährleistung vor Ort.

12. Service

Dieser Abschnitt findet nur Anwendung für Dienstleistungen, welche Vassalli direkt beim Kunden vornimmt und welche nicht im Zusammenhang mit Service-Abonnements stehen. Für Dienstleistungen, welche innerhalb eines Service-Abonnements getätigt werden, verweisen wir auf unsere Service-Bedingungen für Service-Abonnements. Service-Dienstleistungen sind Wartungen oder Störungsbehebungen, die ausserhalb von Gewährleistungsfällen oder Service-Abonnementen erbracht werden. Die Aufträge können durch Vassalli selber oder beauftragte Dritte erfüllt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich zu vergewissern, dass allfällige Dritte von Vassalli autorisiert wurden. Der Service-Auftrag kommt mit der telefonischen Terminvereinbarung, der Unterzeichnung eines Arbeitsrapportes oder Zustellung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Service-Erbringung, zustande. Der Kunde garantiert den ungehinderten Zugang zu den Maschinen. Austauschteile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Vassalli über. Wird nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, werden Service-Dienstleistungen gemäss den bei Auftragsannahme aktuellen Ansätzen erbracht. Rechnungen über Service-Dienstleistungen sind gemäss den Bedingungen von Ziff. 6 zahlbar. Vassalli behält sich ausdrücklich vor, nur gegen Voraus- oder Barzahlung tätig zu werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann oder wird. Begründete Zweifel bestehen insbesondere, wenn für andere Rechnungen Zahlungsverzug bestand oder immer noch besteht. Ausstehende Zahlungen können von einer Voraus- oder Barzahlung in Abzug gebracht werden. Die Gewährleistung von Vassalli bei der Service-Erbringung beschränkt sich auf die Störungsbehebung. Für weiteren Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn, kann Vassalli nicht verantwortlich gemacht werden.

13. Abtretung und Verpfändung

Dem Kunden aus dem Kaufvertrag zustehende Forderungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vassalli weder abgetreten noch verpfändet werden. 14. Vertraulichkeit/Geistiges Eigentum

Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Alle von Vassalli erarbeiteten Programme und das mit den Maschinen zusammenhängende Know How verbleiben im alleinigen Eigentum von Vassalli. Der Käufer verpflichtet sich, diese nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und sie Dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist. 15. Weiterveräusserung

Bei Weiterveräusserung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag dem Käufer zu überbinden, sofern sie für diesen Anwendung finden (insbesondere die Bestimmungen über Gewährleistung und Service). 16. Schlussbestimmungen

Die AGB gelten in der im Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung bezeichneten Version. Änderungen werden dem Käufer schriftlich mitgeteilt und gelten mit deren Zustellung als akzeptiert. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis der Vertragsparteien am nächsten kommt. Diese Bestimmungen wurden in Deutsch und Französisch verfasst; bei Unklarheiten ist die deutsche Version massgeblich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Vassalli, wobei Vassalli das Recht hat, den Kunden wegen Vertragsverletzung an seinem Sitz zu belangen.

Wir sind immer persönlich für Sie da. Gerne auch bei einem frischen Caffè.

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